ÖNorm B 1300

Mit der im Jahr 2012 vom österreichischen Normungsinstitut herausgegebenen ÖNorm B 1300 wurden bestimmte Sicherheitsüberprüfungen für Wohngebäude festgelegt.

Konkret bedeutet dies, dass Wohnhauseigentümer und Eigentümergemeinschaften dafür zu sorgen haben, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für Personen und deren Eigentum ausgeht – Stichworte: Verkehrssicherungspflichten und Bauwerkehaftung gem. § 1319 AGBG.

Hauseigentümern und Hausverwaltungen ist mit der ÖNorm B 1300 ein Leitfaden vorgegeben, um den bautechnischen Zustand der Liegenschaft, der bei den regelmäßigen Kontrollen festgestellt wird, zu dokumentieren. Anhand dieser Dokumentation (und den eventuell darauf folgenden Reparaturarbeiten) ist es möglich nachzuweisen, dass der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung ihrer Pflicht zur Erhaltung der Sicherheit nachkommt und trägt dazu bei, Haftungen zu minieren oder zu vermeiden.
Die Kontrollen werden in der Regel einmal im Jahr durchgeführt und umfassen die Allgemeinteile des Objektes sowie alle haustechnischen Anlagen.

Wir weisen unsere Wohnungseigentümer bzw. Hauseigentümer darauf hin, dass bei Nichtdurchführung der Überprüfungen (und eventueller Schadensbehebung) im Schadensfall seitens der Hausverwaltung ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Einhaltung der ÖNorm B 1300 hingewiesen wurde.