Wir erheben gezielt den Sanierungsbedarf Ihrer Immobilie – z.B. durch regelmäßige Begehungen. Sollten Sanierungsarbeiten notwendig sein, begleiten wir Sie während der gesamten Umsetzung. In enger Abstimmung mit Ihnen, holen wir Kostenvoranschläge für die anstehenden Arbeiten ein und beauftragen und betreuen die Sanierung.

Für Leistungen, die den Rahmen der ordentlichen Verwaltung übersteigen, erlauben wir uns, ein zusätzliches Honorar einzuheben. Die Höhe dieses Honorars hängt von den Umständen ab, die wir gemeinsam mit Ihnen erörtern. Folgende Regelsätze gelten für die Höhe des zusätzlichen Honorars bei der Durchführung von Großreparaturen:

  • bei einem Bauvolumen bis € 60.000,00 steht der Hausverwaltung ein zusätzliches Honorar in Höhe von 5% des Reparaturaufwandes zu,
  • bei einem Bauvolumen von € 60.001,00 bis 120.000,00 sind es 4% des Reparaturaufwandes,
  • bei einem Bauvolumen ab € 120.001,00 sind es 3% des Reparaturaufwandes.

Die genannten Honorare verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.