Vorausschau Wirtschaftsjahr 2019

Gebrauchsabgaben 2019 Wien

Per  01.01.2019 werden die Gebühren für Wasser/Abwasser, Müllabfuhr und die Gebrauchsabgabe um 3,2 Prozent erhöht.
Konkret steigt der Tarif für die Müllabfuhr um € 0,71, für die Kanalgebühr um € 0,40 und für das Wasser um € 0,36.
Keine Änderung gibt es bei der erst heuer angehobenen Gebühr für das Müllcontainer-Abholsystem.

Basis für diese Erhöhung ist das Wiener Valorisierungsgesetz, welches zur Anwendung kommt, wenn der Verbrauchsindex seit der letzten Erhöhung um mindestens 3 Prozent gestiegen ist.
Die betreffenden Gebühren wurden zuletzt 2017 erhöht.

Insgesamt steigen dadurch die monatlichen Ausgaben für einen Durchschnittshaushalt  laut den Rathausberechnungen um € 1,47.
(Quelle: APA/Stadt Wien)

Novelle der Wiener Bauordnung 2018

Wie bereits am  26.08.2018 angekündigt, wurde die Bauordnung in Wien novelliert und mit 22.11.2018 beschlossen. Nachstehend ein paar Eckpunkte:

Beschlossen wurden einfachere, schnellere und kostengünstigere Verfahren vor. Profitieren sollen hier etwa die Hausbauer in Gartensiedlungen (kleine Bauführungen bis 150m² bebaute Fläche), aber auch Grundstücke für geförderte Wohnungen sollen künftig schneller genutzt werden können.

Auch die Stellplatzverordnung wird – was die Anzahl der vorgeschriebenen Garagenparkplätze betrifft – geändert.

Die gewerbliche Nutzung von Wohnungen durch kurzfristige Vermietung – z.B. Airbnb – wurde eingeschränkt.

Zukünftig sind pro 30 Quadratmeter Wohnnutzfläche ein Fahrradabstellplatz festgesetzt, diese können auch außerhalb des Gebäudes, etwa unter einem Flugdach, errichtet werden.

Die Förderung von Klima- und Umweltschutz und damit die Nutzung von erneuerbarer Energie und umweltfreundlicher Mobilität wird weiterhin gefördert.

Die neue Regelung zum Schutz von historisch wertvoller Bausubstanz wurde im Juni 2018 bereits beschlossen. Nun wird seitens der Stadt geprüft, ob am Erhalt eines Gründerzeithauses (Errichtung vor dem 01.01.1945) ein öffentliches Interesse besteht  und für den Abbruch ist die Zustimmung des Magistrats notwendig.

Es gibt nun eine neue Widmungskategorie „geförderten Wohnbau“ mit eigenen Verpflichtungen.

Bei Gebäudesanierungen wird die Dämmung der obersten Geschoßdecke verpflichtend.

(Quelle: Stadt Wien)