Die jüngste Rechtsprechung – siehe OHG-Urteil 7 Ob 135/22m – hat entscheidende Auswirkungen auf die Wartungspflichten von Bewohner*innen:
Die über die Dusch /Brausetasse hinausgehenden Bauteile einer Dusche wie insbesondere Duschtrennwände, Verfugungen, Verfliesungen und Fugen bilden nicht gemeinsam mit der Dusch-/Brausetasse ein Behältnis, das mit dem Rohrsystem verbunden und damit als eine angeschlossene Einrichtung anzusehen ist.

Diese Entscheidung bedeutet

a) Versicherungen müssen bei – durch undichte Fugen verursachten Schäden – nicht mehr zahlen
b) Das betrifft alle Bewohner*innen, die selbst eine neue Dusche installieren (ansonsten haftet die ausführende Firma)
c) Das betrifft alle Bewohner*innen (Mieter*innen und Eigentümer*innen), die ihre Silikonfugen nicht regelmäßig kontrollieren und bei Sichtschäden die Fugen erneuern lassen (Wartung!)

Wir möchten daher alle Bewohner*innen (Mieter*innen und Eigentümer*innen) darauf hinweisen, dass Silikonfugen in Bad und Küche Wartungsfugen sind und regelmäßig zu kontrollieren und bei Schäden von einer Fachfirma erneuert werden müssen. Weder die Haushalts- noch die Objektversicherung trägt im Falle eines Schadens die Kosten.