1. Instandsetzungsaufwand auf zehn Jahre verteilt abzusetzen:
Austausch von Fenstern und Türen
Austausch von Dach und Dachstuhl
Austausch von Unterböden (z.B. Estrich statt Holzboden etc.)
Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen

Anmerkung:
Werden z.B. nur weniger als 25% der Fenster ausgetauscht, so können diese SOFORT abgesetzt werden und müssen nicht auf 10 Jahre aufgeteilt werden.

2. Instandhaltungsaufwand:
Laufende Wartungsarbeiten
Reparaturen, auch wenn diese nicht jährlich anfallen
Ausmalen des Stiegenhauses und von Räumen
Anfärbeln der Fassade ohne Erneuerung des Außenverputzes
Ausbessern des Verputzes etc.
Erneuerung von Gebäudeteilen infolge höhere Gewalt (z.B. bei Sturm- und Hagelschäden)

3. Diverse Werbungskosten

4. Fahrtkosten (Taxi, Fahrscheine)

5. Arbeitsmittel wie Kopierer, Fax, Computer, Software etc.

6. Fortbildungskosten

7. Büromaterial

8. Telefonkosten

9. Bankspesen

10. Anwaltskosten

11. Fachliteratur

12. Versicherungen

13. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten bis € 400,00 sind sofort absetzbar)
z.B. Leiter für den Hausverwalter – sofort absetzbar
Küchentisch für möblierte Wohnung – auf Nutzungsdauer aufzuteilen

14. Rückzahlungen von Mieteinnahmen sind im Jahr der effektiven Rückzahlung steuerlich absetzbar

15. Weihnachtsgeschenke bis max. € 186,00 sind steuerfrei

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