Bis Ende des Jahres soll eine neue Bauordnung beschlossen werden, deren Eckpunkte

– einfache, schnelle und kostengünstige Verfahren
– eine Erneuerung der Stellplatzverordnung
– Reduzierung der Mindestgröße einer Wohnung von 30 auf 25 Quadratmeter (betrifft nur Wien)
– Abschaffung von zwingend vorgeschriebenen Kellerabteilen (Neubau)
– Abschaffung der zwingend vorgeschriebenen Trennung von Bad und WC (Neubau)
– ein Verbot der gewerblichen Kurz-Vermietung (Airbnb) von Wohnungen
– Ausbau der Förderung von erneuerbarer Energie und umweltfreundlicher Mobilität und nicht zuletzt
– der Schutz des Altbaubestandes

bereits in den Medien diskutiert werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die weiteren Punkte ebenso kurzfristig wie der Schutz des Altbaubestandes, welcher bereits im Juni beschlossen wurde

– die Stadt Wien prüft nun, ob am Erhalt eines Gründerzeitgebäudes (Errichtungsdatum vor dem 01.01.1945 auch wenn sich das Gebäude nicht in einer Scutzzone befindet) ein öffentliches Interesse besteht und für den Abbruch eines Gebäudes ist eine Zustimmung des Magistrats nötig –

beschlossen werden.