Handwerkerbonus Wien 2014-2017

Update 01.01.2018:
Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden per 13. Juli 2017 ausgeschöpft. Die Aktion ist damit erfolgreich beendet. Eine Antragstellung bei den Bausparkassenzentralen ist nicht mehr möglich.

Der bereits angekündigte „Handwerkerbonus“ gilt ab 1. Juli 2014. Die Bundesregierung stellt hierfür 2014 bis zu € 10 Mio. und 2015 bis zu 20 Mio. Euro zur Verfügung.

Private (natürliche Personen) können nun beauftragte Handwerksarbeiten steuerlich absetzen und damit Geld sparen.

20 % der offiziell versteuerter Handwerkerleistungen werden rückerstattet – die Höhe der eingereichten Rechnungen ist dabei auf 3.000 Euro (netto) begrenzt, dies ergibt eine maximale Rückerstattung in Höhe von € 600,00 im Jahr.

Achtung:
Die Förderung gilt nicht für Material- und Entsorgungskosten, Arbeitsleistungen zur Neuschaffung oder Erweiterung von bestehendem Wohnraum sowie gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten, Gutachten und Ablesedienste.