Novelle „Right to Plug“:
Wie in den Medien bereits zu lesen war, soll eine Erleichterung für den Einbau von Ladestationen – sowohl für Einzelladestationen als auch für Gemeinschaftsladestationen – im WEG verankert werden. Wann diese Novelle wirksam wird, ist derzeit nicht bekannt.

Aktuelle Lage:
Die Installation von Ladestationen für Elektroautos fällt gem. derzeitiger gesetzlicher Lage nicht in die Zuständigkeit der Verwaltung, sondern wird als Verfügungsbehandlung eines Eigentümers angesehen. Es bedarf hierzu – aufgrund des Eingriffs in die Allgemeinfläche – einer 100%igen Zustimmung aller Eigentümer.
Alle anfallenden Kosten, die Einhaltung aller rechtlich vorgeschriebenen Schritte sowie auch die zukünftige Wartung obliegen demjenigen Eigentümer.