Die WEG-Novelle 2022 ist mit 01.01.2022 in Kraft getreten, die Regelungen für die Zustimmungsfikiton und die Rücklageneinhebung sind aber erst mit 01.07.2022 gültig.

Mehrheitsfindung bei Beschlüssen NEU:

Ein Mehrheitsbeschluss wird ab 1. Juli 2022 nicht nur (wie bisher) mit der Mehrheit aller Miteigentumsanteile (> 50 %) zustande kommen, sondern kann bereits bei einer Anwesenheit von mindestens 1/3 der Miteigentümer, durch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) zu einem positiven Beschluss kommen.

Rücklageneinhebung NEU:

In dieser ist auch ein Mindestbetrag für die Einhebung der Vorschreibung für die Rücklage in Höhe von € 0,90 pro m² vorgesehen. Die Aufteilung erfolgt nach dem jeweils gültigen Verteilungsschlüssel.
Die Umsetzung für diese gesetzliche Vorschrift erfolgt mit 01.07.2022 und wir als Ihre Verwaltung haben dementsprechend vorzugehen.
Von dieser Regelung kann nur dann abgerückt werden, wenn ein Gesamtbetrag in dieser Höhe zur Bildung einer angemessenen Rücklage nicht erforderlich ist. Dies kann der Fall sein, wenn die bereits vorhandene Rücklage einen ausreichenden Betrag aufweist. oder die Gesamtanlage einer kürzlichen Komplettsanierung unterzogen wurde.

Privilegierte Änderungen und Zustimmungsfikiton NEU:

Für bestimmte Änderungen der WE-Objekte (barrierefreien Ausgestaltung eines WE-Objekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft, Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs, Anbringung einer Solaranlage an einem als Reihenhaus oder Einzelgebäude errichteten WE-Objekt, Anbringung von sich in das Erscheinungsbild des Hauses harmonisch einfügenden Vorrichtungen zur Beschattung eines WE-Objekts sowie des Einbaus von einbruchsicheren Türen) wird eine Zustimmungsfiktion eintreten, wenn die über den Änderungswunsch informierten Miteigentümer nicht binnen zweier Monate der angezeigten Änderung widersprechen.