Allgemeines
Verschiedene Gesetze und Normen regeln die Wartung und Überprüfung von Gasanlagen.

Gas-Wasserheizgeräte
Gas-Wasserheizgeräte müssen gemäß der Richtlinie ÖVGW G10 innerhalb der vom Hersteller angegebenen Intervallen oder bei erkennbaren Funktionsstörungen durch befugtes Fachpersonal gewartet werden.

5-Liter-Kleinwasserheizer ohne Kaminanschluss
Speziell für 5-Liter-Kleinwasserheizer ohne Kaminanschluss schreibt das Gesetz eine 2jährige Wartung vor, da vor allem ein Dauerbetrieb zur Bildung von gefährlichem Kohlenmonoxid führen kann.

Abgasführung bei fanggebundenen Geräten
Die korrekte Abführung der bei der Verbrennung entstehenden Abgase wird bei der jährlichen Hauptkehrung durch den Rauchfangkehrer überprüft.
Gas-Innenanlagen (Innenleitungen, Gaszähler und Gasgeräte) müssen mindestens alle 12 Jahre wiederkehrend überprüft werden.

Wichtige Ansprechpartner:
Wien Energie Gasnetz, Tel. 01/40128
Telefon: 01 40128
Notruf (0-24 Uhr) Telefon: 128
Installateur-Notdienst, Tel. 01/586 37 30

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