Am 01. Februar 2018 wird eine gesetzliche Erhöhung der mietrechtlichen Kategoriebeiträge gemäß § 15a MRG (und damit auch der Beträge für die „Mindestmietzinse“ nach § 45 MRG) stattfinden.

Das für die Valorisierung der Kategoriebeträge maßgebliche Überschreiten der gesetzlichen Schwellgrenze von 5 % wurde ausgehend von der Indexzahl der letzten Anhebung für den Monat Dezember 2013 (132,2) erstmals mit dem Indexwert für Oktober 2017 (139,0) erreicht und führt damit zu einer Anhebung um 5,2%.

Für aufrechte Mietverträge ist die Anhebung des Kategoriemietzinses gem. § 16 Abs.6 und 9 MRG frühestens ab 1. März 2018 möglich.

  • Kategorie A … alt € 3,43 … neu € 3,60
  • Kategorie B … alt € 2,57 … neu € 2,70
  • Kategorie C und D brauchbar … alt € 1,71 … neu € 1,80
  • Kategorie D unbrauchbar … alt € 0,86 … neu € 0,90

Die neuen mietrechtlichen Kategoriebeträge sind am 15.01.2018 im Bundesgesetzblatt kundgemacht geworden.

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