Bewilligung einer Klimaanlage durch Baueinreichung

Generell benötigt man für die Montage einer Klimaanlage die Zustimmung von 100 % der Wohnungseigentümer.

Jedoch gibt es nun eine Neuerung, man kann die Bewilligung zum Einbau einer Klimaanlage mittels Einreichung gem. §62 Wiener BauO erwirken. Voraussetzung hierfür ist, dass der Einbau innerhalb der eigenen Wohnung und der Außenteil innerhalb der eigenen Loggia erfolgt. Es dürfen also keine Allgemeinflächen in Anspruch genommen werden. Dadurch, dass alle Richtwerte (Schallwerte und Mindestabstand von 4m zum nächstgelegenen Fenster eines Aufenthaltsraum) eingehalten werden, entsteht keine Parteienstellung für Anrainer, etc. und auch keine Verpflichtung zur Zustimmung durch die Miteigentümer.

Der Zahlschein der MA37 dienst als Nachweis der Nichtuntersagung durch die Baubehörde und ersetzt im Bauanzeigeverfahren die Bewilligung durch Bescheid.